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Veröffentlicht am 24. März 2022

Schützen uns die Grenzwerte

vor Handystrahlung?

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) legt in Deutschland die Grenzwerte für Handystrahlung fest (SAR-Wert). Solange die Strahlung des Handys diesen Grenzwert nicht überschreitet, besteht also keinerlei gesundheitliches Risiko, sagt das BfS. Doch seit Jahren steht das BfS für die Festlegung der Grenzwerte in der Kritik.

Was sind Grenzwerte?

Die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung stützen sich auf Leitlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) sowie auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission. Die Grenzwerte sollen die Strahlenbelastung für den Handynutzer so geringhalten, dass keine gesundheitlichen Risiken bestehen.

Doch genau das ist der Knackpunkt: Denn die Grenzwerte haben keine medizinische Aussagekraft. Um die Grenzwerte zu ermitteln, beschränkt sich das BfS ausschließlich auf die thermische Wirkung, also darauf, dass sich z. B. das Ohr erwärmt, wenn man länger mit dem Handy telefoniert. Die biologischen Auswirkungen von Handystrahlung werden seit Jahren ignoriert – obwohl weltweit immer mehr wissenschaftliche Studien veröffentlicht werden, die belegen, dass die Handystrahlung bereits weit unterhalb der geltenden Grenzwerte gravierende biologische Auswirkungen auf den Körper haben kann.

Zudem basieren die Grenzwerte nicht auf Untersuchungen an lebenden Organismen. Stattdessen wurden die Messungen an einem sogenannten Phantom, also einem Plastikkopf mit elektrolythaltigem Wasser, vorgenommen. Und auch mögliche Langzeitfolgen sind in den Grenzwerten nicht berücksichtigt. Das gibt die ICNIRP sogar zu. In den Richtlinien zur Bestimmung der Grenzwerte heißt es, dass sich die Grenzwerte auf „kurzfristige, unmittelbare gesundheitliche Auswirkungen durch erhöhte Gewebetemperaturen“ beziehen.

Selbst das BfS schreibt dazu: „Die Frage der Langzeitwirkungen über einen Zeithorizont von mehr als fünfzehn Jahren hinaus bleibt weiterhin offen.“

Wohlgemerkt: Die Grenzwerte in Deutschland gelten seit 1997, also seit 24 Jahren. Das BfS hält weiterhin an diesen Werten fest und beruft sich stoisch auf die thermische Wirkung von Mobilfunkstrahlung: „Im Bereich der hochfrequenten elektromagnetischen Felder zielen die Grenzwerte darauf ab, gesundheitsrelevante Wärmebelastungen des Körpers auszuschließen.“

Biologische Effekte seit Jahren belegt



Was aber sind die biologischen Effekte, die Handystrahlung beim Menschen auslöst? Unter anderem untersuchten Forscher des Fraunhofer Instituts im Jahr 2010 Mäuse, die mit Krebs vorbelastet waren und dann Handystrahlung ausgesetzt wurden. Der Wert dieser Handystrahlung lag weit unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts. Das Ergebnis:Die bestrahlten Mäuse entwickelten mehr Tumore als die Mäuse, die keiner Handystrahlung ausgesetzt waren.

Selbst eine Wiederholungsstudie aus dem Jahr 2015, die das BfS in Auftrag gab, ergab:„Die tumorfördernden Effekte waren bei einigen der untersuchten Leber- und Lungentumorarten bereits in der Gruppe mit dem niedrigsten SAR-Wert von 0,04 W/kg signifikant.“ Der vom BfS zugelassene SAR-Wert liegt aber bei 0,08 W/kg, ist also doppelt so hoch.

Mit anderen Worten: Handystrahlung kann eine krebsfördernde Wirkung haben – auch weit unterhalb der Grenzwerte. Das musste das BfS indirekt zugeben. Offiziell behauptet das Amt aber weiterhin, dass die „gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge (…) bisher wissenschaftlich nicht belegt werden“ konnten. Somit gelten bis heute die Grenzwerte aus dem Jahr 1997.

Doch die Forschungsergebnisse lassen sich nicht von der Hand weisen. Zudem gibt es inzwischen weltweit eine ganze Reihe wissenschaftlicher Studien, etwa die NTP-Studie und die Ramazzini-Studie (beide aus dem Jahr 2018), die zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Deshalb fordern immer mehr Wissenschaftler eine strikte Überarbeitung der Grenzwerte.

Schweiz senkt Grenzwerte

In anderen Ländern wie der Schweiz hat man jetzt auf die zunehmenden Berichte aus der Forschung reagiert und die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung deutlich gesenkt. In einer Erklärung dazu heißt es:
„Das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) verlangt nämlich, dass die Belastung grundsätzlich niedrig sein soll, so niedrig, wie es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Der Bundesrat hat deshalb – basierend auf dem Vorsorgeprinzip des USG – zusätzlich noch die strengeren Anlagegrenzwerte festgelegt, mit denen vor allem die Langzeitbelastung niedrig gehalten wird.“

Inzwischen hat sich in der Schweiz auch eine Bürgerinitiative gebildet, die sich für weniger Strahlenbelastung einsetzt. Die Initiative SaferPhone schlägt konkrete Lösungen zur Umgestaltung der digitalen Infrastruktur vor, um die Strahlenbelastung deutlich zu reduzieren.

Schutz vor hochfrequenter Strahlung

Es wird sich die zeigen, ob sich solche Lösungsvorschläge durchsetzen. In Deutschland sind wir noch meilenweit davon entfernt. Deshalb ist der Schutz vor hochfrequenter Strahlung das A und O für den täglichen Umgang mit Handy, Laptop und Co. Der Zellbiologe Professor Peter C. Dartsch hat in jahrelanger Forschungsarbeit untersucht, wie sich Handystrahlung auf lebende Zellen auswirkt und was passiert, wenn die memon Technologie zum Einsatz kommt. Im Video spricht der Experte über die erstaunlichen Ergebnisse:

Zum Video

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