Grenzwerte Mobilfunk-Strahlung
Proteste gegen zunehmende Verschmutzung der Umwelt durch Mobilfunkstrahlen werden stets mit den Worten abgewiesen, die Grenzwerte würden eingehalten. Wir möchten im Folgenden verdeutlichen, warum die aktuellen Richtwerte mit den für die Gesundheit des Menschen verträglichen Werten nichts zu tun haben. In Deutschland sind die Richtwerte durch die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) geregelt. Die Angaben in dieser Verordnung basieren auf Empfehlungen der ICNIRP, das ist ein privater Verein industrienaher Wissenschaftler mit Sitz in München.
Bei der Mobilfunk-Strahlung wird zwischen thermischen und nicht-thermischen Wirkungen unterschieden. Die thermische Wirkung bezieht sich auf die Erwärmung eines biologischen Systems durch Strahleneinwirkung. Es kommt aber auf die nicht-thermischen Wirkungen an. Das sind die unmittelbaren Wirkungen des eingestrahlten Wechselfeldes auf die Zellmoleküle. Industrie und die Münchner Vereinigung ICNIRP streiten jedoch die Existenz nicht-thermischer Effekte ab. Daher wurden diese bei der Festlegung des Grenzwertes nicht berücksichtigt. So schützen die Grenzwerte lediglich vor der Erwärmung, welche keine wesentliche Gefahr darstellt. Diese Vorgehenswese ist in etwa damit vergleichbar, als ob radioaktive Strahlung mit dem Thermometer und nicht mit dem Geigerzähler messen. Die Gefährdung biologischer Systeme tritt weit unterhalb dieser festgelegten Grenzwerte auf. In Deutschland beträgt der Grenzwert für die UMTS-Strahlung (Mobilfunk) 10 000 000 Mikrowatt/m².
Doch er bezieht sich nicht auf:
- biologisch-medizinische Wirkungen in den Zellen,
- gepulste Mikrowellenstrahlung beim Mobilfunk, sondern ungepulste Mikrowellenstrahlung.
- Langzeitwirkungen. Die Richtlinien (ICNIRP) bedeuten, dass die Grenzwerte nur vor „kurzfristigen Auswirkungen durch erhöhte Temperaturen schützt.
- lebende Organismen. Der Wert ist durch Messungen an totem Gewebe ermittelt worden.
Haftungsausschluss der Betreiber
Staat und Industrie halten strikt an den Grenzwerten fest, die so hoch sind, dass sie praktisch nie überschritten werden können. So ist der festgelegte Grenzwert lediglich von politischer Bedeutung. Er fungiert für die Mobilfunkbetreiber als eine Art Ersatz-Haftpflichtversicherung. Denn Versicherer verweigern den Mobilfunkkonzernen die Aufnahme wegen unkalkulierbarer Haftungsrisiken.
Die geltende Richtlinie:
- öffnet unkontrollierten Antennenmontagen Tür und Tor
- ermöglicht es dem Staat und den Gesundheitsbehörden, sich vor ihrer Schutzfunktion gegenüber dem Bürger zu drücken.
- legitimiert die Gerichte im Hinblick auf die Abweisung von Klagen, die die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und Unverletztlichkeit der Wohnung zum Inhalt haben.
So ermöglichen die weltweit kritisierten Grenzwerte eine flächendeckende Verstrahlung!





Grenzwert für die UMTS-Strahlung (Mobilfunk) 10 000 000 Mikrowatt/m². das überlebt kein Mensch! 1000-100000 Mikrowatt/m2 werden schon als extrem hoch bewertet!