memon® Umwelttechnologie GmbH

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"Wenn alle Menschen wären wie Sie sich die anderen wünschen, wäre die Welt sicherlich ein Paradies..."

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Pool Wasser

Sorgenfrei und unbeschwert - Badespass mit dem memon® Pooltransformer

Baden, das reine Vergnügen?

Wer genießt es nicht, am Morgen seine Bahnen im Schwimmbad zu ziehen? An heißen Sommertagen mit der Familie das Schwimmbad zu besuchen oder nach einem Saunagang Entspannung im Whirlpool zu finden? Wasser sorgt für Harmonie, Wohlbefinden und Entspannung - Eigenschaften, die längst erkannt und in zahlreichen Wassertherapien höchst erfolgreich angewendet werden.
Augenbrennen, entzündete Schleimhäute, Hautjuckreiz und vieles mehr muss so manch einer dafür schon in Kauf nehmen. Reaktionen des menschlichen Organismus auf chemische Zusätze, die dem Pool Wasser in immer höheren Potenzen zugeführt werden - wie zum Beispiel Chlor (im Lexikon definiert als giftiges Gas, welches sich mit fast allen Elementen verbindet.)

Schwimmbäder: Bedenklicher Badespass?

In öffentlichen Badensanstalten ist es vorgeschrieben, dem Badewasser z.B. Chlor als Desinfektionsmittel zuzuführen. Dies sorgt dafür, dass Keime abgetötet und somit Infektionskrankheiten vorgebeugt werden. Bei diesem Vorgang reagiert Chlor im Badewasser mit Schweiß, Härchen oder Schuppen. Dabei entstehen sogenannte Chloramine und Trihalogenmethane, wozu Chlorofom zählt.

Was ist Chlorgas?

Chlorgas ist ein Gas, das unter Wasser entsteht und über die Wasseroberfläche entweicht. Aufgenommen wird das Gas hauptsächlich über die Lunge, aber auch über die Haut. Rückstände von Chlorgas sind im Blut nachweisbar. Hohe Dosen können zu Unwohlsein, Schwindel, Hustenreiz und Atemnot führen. Außerdem steht es im Verdacht Krebs erregen zu können.

Laut einer Studie von Greenpeace wurde eine erhöhte Konzentration von Chlor im Blut von Vielschwimmern nachgewiesen. Somit stellen Trihalogenmethane ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Vielschwimmer und Bademeister dar.

Dennoch gibt es in Deutschland immer noch keine vorgeschriebenen Grenzwerte. In einer geplanten "Verordnung über Schwimm- und Badewasserbecken" sollen Richtwerte für Trihalogenmethane und Chloramine festgelegt werden. Diese besagt, dass der Chloramin-Wert nicht mehr als 0,2 mg Chloramin pro Liter und der Trihalogenmethan-Wert (gemessen in Chloroform) 0,02 mg/l nicht überschreiten soll.

Schwimmbäder, die diese Grenzwerte zukünftig nicht erfüllen, müssen innerhalb von fünf Jahren nach- bzw. umgerüstet werden. Freibäder werden auch weiterhin von dieser Verordnung nicht betroffen sein.

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Hinweis: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir angehalten darauf hinzuweisen, dass die hier vorgestellte Technologie (ähnlich wie z.B. Homöopathie, Bioresonanz und Bereiche der Akupunktur) noch nicht mit der überwiegenden schulwissenschaftlichen Auffassung und Lehrmeinung übereinstimmt.